Ein aktuelles Urteil zeigt: Wer das Merkzeichen H erhalten will, muss seinen Hilfebedarf genau belegen. Pflegegrad und Diagnose reichen oft nicht aus.
Ein Verkaufsmitarbeiter erstritt ein wichtiges Urteil. Es könnte die Arbeitsplatzbedingungen für viele schwerbehinderte Menschen verbessern. München – Menschen mit Behinderung profitieren am ...